Nebentäterschaft
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Current revision as of 14:49, 12 November 2007
Definition
Nebentäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung der Tat durch ungewolltes und unbewusstes, also unabhängiges Zusammenwirken.
Kasuistik
Nebentäterschaft ist meist bei Fahrlässikeit gegeben.
Bei Vorsatztaten handelt es sich insbesondere um das Ausnutzen eines fremden Tatentschlusses für eigene Zwecke.
Zurechnung
Ebenso wie der Alleintäter muss der Nebentäter nur für eigenen Tatanteil einstehen.