Irrtum über die Schuld

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Der Irrtum über das Eingreifen eines Entschuldigungsgrundes schließt einerseits den Irrtum über die sachlichen Voraussetzungen eines anerkannten Notstandes, welcher im [[§ 35 StGB]] II geregelt ist, mit ein. Relevant ist hier das Kriterium der Vermeidbarkeit. Andernseits ist auch der unerhebliche Irrtum über die Existenz oder Grenzen eines Entschuldigungsgrundes eingeschlossen.
Der Irrtum über das Eingreifen eines Entschuldigungsgrundes schließt einerseits den Irrtum über die sachlichen Voraussetzungen eines anerkannten Notstandes, welcher im [[§ 35 StGB]] II geregelt ist, mit ein. Relevant ist hier das Kriterium der Vermeidbarkeit. Andernseits ist auch der unerhebliche Irrtum über die Existenz oder Grenzen eines Entschuldigungsgrundes eingeschlossen.

Current revision as of 14:35, 5 November 2007

Der Irrtum über das Eingreifen eines Entschuldigungsgrundes schließt einerseits den Irrtum über die sachlichen Voraussetzungen eines anerkannten Notstandes, welcher im § 35 StGB II geregelt ist, mit ein. Relevant ist hier das Kriterium der Vermeidbarkeit. Andernseits ist auch der unerhebliche Irrtum über die Existenz oder Grenzen eines Entschuldigungsgrundes eingeschlossen.

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