AGB

From Ius

(Difference between revisions)
 
Line 1: Line 1:
'''Definition:''' Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.  
'''Definition:''' Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.  
 +
 +
'''Notwendigkeit'''
 +
 +
Die Möglichkeiten des Gesetzes Vertragstypen zu regeln sind begrenzt. Darum besteht die Notwendigkeit allgemeine Bedingungen für Verträge zu verwenden. Allerdig´ngs besteht hier die Gefahr, dass der Verwender die Gestaltungsfreiheit einseitig und ungerecht ausübt. Hier einen Ausgleich zu suchen ist der Zweck der gesetzlichen Regelung.
Es gilt das Umgehungsverbot ([[§ 306a BGB]]).
Es gilt das Umgehungsverbot ([[§ 306a BGB]]).

Current revision as of 14:07, 9 March 2007

Definition: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.

Notwendigkeit

Die Möglichkeiten des Gesetzes Vertragstypen zu regeln sind begrenzt. Darum besteht die Notwendigkeit allgemeine Bedingungen für Verträge zu verwenden. Allerdig´ngs besteht hier die Gefahr, dass der Verwender die Gestaltungsfreiheit einseitig und ungerecht ausübt. Hier einen Ausgleich zu suchen ist der Zweck der gesetzlichen Regelung.

Es gilt das Umgehungsverbot (§ 306a BGB).

Begriff

Einbeziehung

  • Möglichkeit zumutbarer Kenntnismahme § 305 BGB II Nr 2
  • Verbot überraschender Klauseln 305c BGB

Auslegung

Inhaltskontrolle

  • Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit § 309 BGB
  • Klauselverbot mit Wertungsmöglichkeit § 308 BGB

Rechtsfolgen

  • Vertragswirksamkeit bei Zumutbarkeit § 306 BGB I (inbs. 2), III
  • Geltung dispositiven Rechts für Lücken § 306 BGB II
Personal tools