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'''Definition:''' Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. | '''Definition:''' Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. | ||
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Es gilt das Umgehungsverbot ([[§ 306a BGB]]). | Es gilt das Umgehungsverbot ([[§ 306a BGB]]). |
Current revision as of 14:07, 9 March 2007
Definition: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.
Notwendigkeit
Die Möglichkeiten des Gesetzes Vertragstypen zu regeln sind begrenzt. Darum besteht die Notwendigkeit allgemeine Bedingungen für Verträge zu verwenden. Allerdig´ngs besteht hier die Gefahr, dass der Verwender die Gestaltungsfreiheit einseitig und ungerecht ausübt. Hier einen Ausgleich zu suchen ist der Zweck der gesetzlichen Regelung.
Es gilt das Umgehungsverbot (§ 306a BGB).
Begriff
- Legaldefinition § 305 BGB I
- Anwendungsbereich § 310 BGB I, II, IV
Einbeziehung
- Ausdrücklichkeit § 305 BGB II Nr 1
- Möglichkeit zumutbarer Kenntnismahme § 305 BGB II Nr 2
- Einverständnis § 305 BGB a.E.
- Verbot überraschender Klauseln 305c BGB
Auslegung
- Vorrang der Individualabrede § 305b BGB
- Unklarheitenregel § 305c BGB II
Inhaltskontrolle
- Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit § 309 BGB
- Klauselverbot mit Wertungsmöglichkeit § 308 BGB
- Unangemessene Benachteiligung § 307 BGB II, I;
Rechtsfolgen
- Vertragswirksamkeit bei Zumutbarkeit § 306 BGB I (inbs. 2), III
- Geltung dispositiven Rechts für Lücken § 306 BGB II