Konsens und Dissens

From Ius

(Difference between revisions)
Line 1: Line 1:
-
'''Konsens:'''
+
'''Innerer Konsens''' konstituiert einen Vertrag trotz fehlerhafter Willensäußerung (''"falsa demonstration non nocet"'').
-
a) Innerer Konsens konstituiert Vertrag trotz fehlerhafter Willensäußerung
+
'''Äußerer Konsens''' konstituiert einen Vertrag, auch wenn A etwas anderes meinte und B davon nichts wissen konnte. Dies entspricht dem Auslegungsgrundsatz des Empfängerhorizontes.
-
 
+
-
b) Äußerer Konsens konstituiert Vertrag alls Erklärungen übereinstimmen, obwohl A etwas anderes meinte. (Anfechtung ist möglich.)
+
'''Dissens:'''
'''Dissens:'''
-
a) Willenserklärung sind widersprüchlich.
+
* Willenserklärung sind widersprüchlich.
-
b) Willenserklärungen stimmen überein aber sind mehrdeutig.
+
* Willenserklärungen stimmen überein aber sind mehrdeutig.
-
Es gibt offenen und versteckten Dissens. Die Konstitution des Vertrages hängt von der Relevanz des Dissenses ab.
+
Es gibt offenen und versteckten Dissens. Die Konstitution des Vertrages hängt von der Relevanz des Dissenses ab. Bei Totaldissens, also Meinungsverschiedenheiten über die essentialia, kommt kein Vertrag zustande. Bei Teildissens greift [[§ 154 BGB]].
[[category: Bürgerliches Recht]]
[[category: Bürgerliches Recht]]

Revision as of 11:01, 31 January 2007

Innerer Konsens konstituiert einen Vertrag trotz fehlerhafter Willensäußerung ("falsa demonstration non nocet").

Äußerer Konsens konstituiert einen Vertrag, auch wenn A etwas anderes meinte und B davon nichts wissen konnte. Dies entspricht dem Auslegungsgrundsatz des Empfängerhorizontes.

Dissens:

  • Willenserklärung sind widersprüchlich.
  • Willenserklärungen stimmen überein aber sind mehrdeutig.

Es gibt offenen und versteckten Dissens. Die Konstitution des Vertrages hängt von der Relevanz des Dissenses ab. Bei Totaldissens, also Meinungsverschiedenheiten über die essentialia, kommt kein Vertrag zustande. Bei Teildissens greift § 154 BGB.

Personal tools