Norm

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Normen unterteilen sich in Prinzipien, Rechte und Regeln.
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Normen unterteilen sich in allgemeine Prinzipien (Generalklauseln), konkrete Regeln und Rechte.
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Prinzipien d.h. '''Generalklauseln''' sind eine Möglichkeit der Einzefallgerechtigkeit und der Rechtsentwickulung. Ihre Auslegung ist besonders Anspruchsvoll.
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'''Generalklauseln''' sind eine Möglichkeit der Einzefallgerechtigkeit und der Rechtsentwickulung. Ihre Auslegung ist besonders Anspruchsvoll. Generalklauseln im BGB sind [[§ 138 BGB]], [[§ 157 BGB]], [[§ 226 BGB]], [[§ 242 BGB]], [[§ 826 BGB]].
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'''Rechte''' bezeichen einen Inhaber (universale und partikulare R.), einen Adressaten (generelle und spezielle R.) und eine Form (Ansprüche, Freiheiten, Kompetenzen und Immunitäten)
Eine '''Regel''' entspricht folgendem Schema:
Eine '''Regel''' entspricht folgendem Schema:
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Wenn Tatbestand(Deskription), dann Rechtsfolge(Präskription)
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Wenn der deskriptive Tatbestand gegeben ist, dann soll sich die präskriptive Rechtsfolge verwirklichen.
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Typen von '''Rechtsfolgen'''
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Rechtsfolge kann eine Berechtigung, eine Verpflichtung oder eine Risikozuweisung sein. Möglicherweise kann man auch Rechte als Rechtsfolgen auffassen (Wenn Mensch dann Recht auf Freiheit).
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a)Berechtigung b) Verpflichtung c) Risikozuweisung d) Rechte möglicherweise Rechtsfolge (Wenn Mensch dann Recht auf Freiheit)
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Regeln können nach ihrem Adressaten in individuelle und allgemeine Regeln unterschieden werden und nach ihrer Wirksamkeit in bedingte und unbedingte Regeln.
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Regeln können nach zwei Kriterien unterschieden werden:
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Adressat: a) individuelle R. b) allgemeine R.
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Wirksamkeit: a) bedingte R. b) unbedingte R.
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Es gibt u.a. folgende Regeltypen:
Es gibt u.a. folgende Regeltypen:
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1. Verhaltensregel (Gebot, Verbot, Erlaubnis)
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* Verhaltensregel (Gebot, Verbot, Erlaubnis)
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2. Sanktionsregel (Strafnorm)
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* Sanktionsregel (Strafnorm)
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3. Aufgabenregel (Finalnorm, Zweckprogramm)
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* Aufgabenregel (Finalnorm, Zweckprogramm)
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4. Ermächtigungsregel (Kompentenz-/Delegationsnorm)
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* Ermächtigungsregel (Kompentenz-/Delegationsnorm)
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5. Komparativregel (Ermessens-/Maßstabregel)
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* Komparativregel (Ermessens-/Maßstabregel)
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'''Rechte''' bezeichen einen Inhaber(universale und partikulare R.), einen Adressaten (generelle und spezielle R.) und eine Form(Ansprüche, Freiheiten, Kompetenzen und Immunitäten)
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Es gibt '''materielle''' Normen, welche das Recht als solches ordnen und es gibt '''formelle''' Normen, welche der Durchsetzung materieller Normen dienen.
Es gibt '''materielle''' Normen, welche das Recht als solches ordnen und es gibt '''formelle''' Normen, welche der Durchsetzung materieller Normen dienen.
Es gibt nachgiebige Normen ('''ius disposivitum'''), welche nur gelten wenn(etwa in einem Vertrag) nichts Gegenteiliges festgelegt ist und es gibt zwingende Normen ('''ius cogens'''). Die Unterscheidung ist im Gesetz nicht immer explizit. (Gilt dies nur im Vertragrecht?)
Es gibt nachgiebige Normen ('''ius disposivitum'''), welche nur gelten wenn(etwa in einem Vertrag) nichts Gegenteiliges festgelegt ist und es gibt zwingende Normen ('''ius cogens'''). Die Unterscheidung ist im Gesetz nicht immer explizit. (Gilt dies nur im Vertragrecht?)
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Revision as of 18:36, 22 January 2007

Normen unterteilen sich in Prinzipien, Rechte und Regeln.

Prinzipien d.h. Generalklauseln sind eine Möglichkeit der Einzefallgerechtigkeit und der Rechtsentwickulung. Ihre Auslegung ist besonders Anspruchsvoll.

Rechte bezeichen einen Inhaber (universale und partikulare R.), einen Adressaten (generelle und spezielle R.) und eine Form (Ansprüche, Freiheiten, Kompetenzen und Immunitäten)

Eine Regel entspricht folgendem Schema: Wenn der deskriptive Tatbestand gegeben ist, dann soll sich die präskriptive Rechtsfolge verwirklichen.

Rechtsfolge kann eine Berechtigung, eine Verpflichtung oder eine Risikozuweisung sein. Möglicherweise kann man auch Rechte als Rechtsfolgen auffassen (Wenn Mensch dann Recht auf Freiheit).

Regeln können nach ihrem Adressaten in individuelle und allgemeine Regeln unterschieden werden und nach ihrer Wirksamkeit in bedingte und unbedingte Regeln.

Es gibt u.a. folgende Regeltypen:

  • Verhaltensregel (Gebot, Verbot, Erlaubnis)
  • Sanktionsregel (Strafnorm)
  • Aufgabenregel (Finalnorm, Zweckprogramm)
  • Ermächtigungsregel (Kompentenz-/Delegationsnorm)
  • Komparativregel (Ermessens-/Maßstabregel)

Es gibt materielle Normen, welche das Recht als solches ordnen und es gibt formelle Normen, welche der Durchsetzung materieller Normen dienen.

Es gibt nachgiebige Normen (ius disposivitum), welche nur gelten wenn(etwa in einem Vertrag) nichts Gegenteiliges festgelegt ist und es gibt zwingende Normen (ius cogens). Die Unterscheidung ist im Gesetz nicht immer explizit. (Gilt dies nur im Vertragrecht?)

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