Anfechtung

From Ius

(Difference between revisions)
Line 1: Line 1:
'''Definition:''' Eine Anfechtung ist eine einseitige Willenserklärung, welche eine wirksame Willenserklärung aufgrund bestimmter Willensmängel ex tunc/nunc vernichtet.
'''Definition:''' Eine Anfechtung ist eine einseitige Willenserklärung, welche eine wirksame Willenserklärung aufgrund bestimmter Willensmängel ex tunc/nunc vernichtet.
 +
 +
'''Prüfungsschema:'''
[[category: Stichworte des Bürgerlichen Rechts]]
[[category: Stichworte des Bürgerlichen Rechts]]

Revision as of 17:36, 18 January 2007

Definition: Eine Anfechtung ist eine einseitige Willenserklärung, welche eine wirksame Willenserklärung aufgrund bestimmter Willensmängel ex tunc/nunc vernichtet.

Prüfungsschema:

Personal tools