Gesetz
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Die beiden Definitionen verhalten sich wie Mengen, welch sich scheiden, aber nicht decken. Schnittmenge sind die Gesetze des Bundestages welche Normen beinhalten. Gesetz im materiellen Sinne, aber nicht im formellen Sinne sind Verordnungen. Gesetz im formellen, aber nicht materiellen Sinne sind das Haushaltsgesetz u.ä. | Die beiden Definitionen verhalten sich wie Mengen, welch sich scheiden, aber nicht decken. Schnittmenge sind die Gesetze des Bundestages welche Normen beinhalten. Gesetz im materiellen Sinne, aber nicht im formellen Sinne sind Verordnungen. Gesetz im formellen, aber nicht materiellen Sinne sind das Haushaltsgesetz u.ä. | ||
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Current revision as of 06:37, 7 January 2007
Gesetz im materiellen Sinne ist jede Norm.
Gesetz im formellen Sinne ist was form- und verfahrensgerecht, entsprechend der Verfassung, entstanden ist.
Das GG verwendet einen also formellen Gesetzesbegriff, der es es dem Parlament überlässt was es gesetzlich regelt und was nicht.
Die einzige materiell-rechtliche Schranke ist die Grundrechtsbindung und im weiteren Sinne die verfassungsmäßige Ordnung.
Gesetze welche konkrete Maßnahmen (Haushalt, Enteignung), Delegationen an die Exekutive und Regelungen von Einzefällen vorsehen sind also verfassungskonform, insofern sie sie oben genannten materiell-rechtlichen Schranken nicht übertreten.
Die beiden Definitionen verhalten sich wie Mengen, welch sich scheiden, aber nicht decken. Schnittmenge sind die Gesetze des Bundestages welche Normen beinhalten. Gesetz im materiellen Sinne, aber nicht im formellen Sinne sind Verordnungen. Gesetz im formellen, aber nicht materiellen Sinne sind das Haushaltsgesetz u.ä.