Anspruch

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Der Anspruchssteller formuliert einen Anspruch auf ein Anspruchsziel gegen den Anspruchsgegner auf einer Anspruchsgrundlage.
Der Anspruchssteller formuliert einen Anspruch auf ein Anspruchsziel gegen den Anspruchsgegner auf einer Anspruchsgrundlage.
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Anspruchsgrundlagen sind nur wenige Paragraphen des BGB( § 433, 535, 823). Sie sind durch die Wendung "ist verpflichtet" gekennzeichnet. Sonstige Normen sind Hilfsnormen.
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'''Anspruchsgrundlagen''' sind nur wenige Paragraphen des BGB( § 433, 535, 823). Sie sind durch die Wendung "ist verpflichtet" gekennzeichnet. Sonstige Normen sind Hilfsnormen.
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Revision as of 10:52, 16 December 2006

Definition: Ein Anspruch ist ein Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Legaldefinition nach § 194 BGB).

Der Anspruchssteller formuliert einen Anspruch auf ein Anspruchsziel gegen den Anspruchsgegner auf einer Anspruchsgrundlage.

Anspruchsgrundlagen sind nur wenige Paragraphen des BGB( § 433, 535, 823). Sie sind durch die Wendung "ist verpflichtet" gekennzeichnet. Sonstige Normen sind Hilfsnormen.

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