Form

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6. '''Gerichtlicher Vergleich''': (siehe [[§ 127a BGB]])
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Es besteht hier ein verhältnis der Hierarchie.
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Es besteht hier ein Verhältnis der Hierarchie.
7. '''Abgabe vor einer Behörde''' (Trauung vor dem Standesamt)
7. '''Abgabe vor einer Behörde''' (Trauung vor dem Standesamt)
[[category: Stichworte des Bürgerlichen Rechts]]
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Revision as of 20:31, 4 December 2006

Grundsätzlich gilt die Formfreiheit des Rechtsgeschäfts.

Die Funktion der Form ist der Beweis, die Warnung und die Beratung.

1. Textform: (siehe § 126b BGB)

2. elektronische Form: (siehe 126a BGB)

3. Schriftform: (siehe § 126 BGB)

4. öffentliche Beglaubigung: (siehe § 129 BGB)

5. notarielle Beurkundung: (siehe § 128 BGB)

6. Gerichtlicher Vergleich: (siehe § 127a BGB)

Es besteht hier ein Verhältnis der Hierarchie.

7. Abgabe vor einer Behörde (Trauung vor dem Standesamt)

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