Zivilrechtlicher Notstand

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'''Definition:'''  Ein zivilrechtlicher Notstand ist ein Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist.
 
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a) rechtfertigender Notstand (Prinzip des überwiegenden Interesses)
 
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b) entschuldigender Notstand (Die Interessen sind gleichwertig, eine Abwehr wird rechtlich missbilligt aber es wird auf den Schuldvorwurf verzichtet.)
 
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c) defensiver Notstand
 
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Eine Sache welche die Gefahr schafft wird zerstört oder beachädigt.
 
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d) aggressiver Notstand
 
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Eine gefahrenfremde Sache wird zur Abwehr zerstört oder beschädigt. Es besteht Schadensersatzanspruch.
 
[[category: Stichworte des Strafrechts]]
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[[category: Stichworte des Bürgerlichen Rechts]]
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Revision as of 12:35, 6 November 2006

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