Bundestreue
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Die Bundestreue ist ein ungeschriebener Verfassungsgrundsatz (Generalklausel), welcher zu wechselseitiger Zusammenarbeit, Abstimmung, Koordination, Rücksichtsnahme und Information verpflichtet.
Die Bundestreue wirkt somit als Kompetenzschranke (u.a. keine Landeskinderklauseln) und als Verpflichtung zu bestimmten Verfahrensgrundsätzen (keine Bevorzugung politisch naher Länder durch Bund).