Wahl

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Eine Wahlprüfung ist durch das BVerfG möglich.
Eine Wahlprüfung ist durch das BVerfG möglich.
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Revision as of 12:23, 17 October 2006

Die Wahl ist nach § 38 GG allgemein, unmittelbar, frei , gleich und geheim. Zudem ist sie periodisch.

Grundsätzlich ist eine Mehrheitswahl oder eine Verhältniswahl möglich. In Deutschland wird das Sytem der personalisierten Verhältniswahl als Mischsystem verwendet.

Gleicheit:

Der Grundsatz des Gleichheit erfordert gleichen Zählwert (one man one vote) und gleichen Erfolgswert. Letzteren versucht man durch die personalisierten Verhältniswahl zu verwirklichen. Einschränkungen der Gleicheit ist die Sperrklausel, welche aus Gründen der Funktionsfähigkeit existiert. Sie wird gelockert durch die Grundmandatsklausel: Für eine Partei welche drei Direktmandate erringt gilt die Sperrklausel nicht.

Unbegreiflich sind die Überhangmandate. Wie wirken sie sich auf die Gleichheit des Erfolgswertes aus?

Eine Wahlprüfung ist durch das BVerfG möglich.

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