Internationales Privatrecht
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Revision as of 12:09, 17 October 2006
Das Internationale Privatrecht ist nationales Recht.
Es ist nicht Privatrecht, sondern Kollisionsrecht.
Kollisionsrecht entscheidet über die Anwendung eines von mehreren Privatrechten.
Seine Entscheidung kann dahin gehen, daß die deutschen Gerichte nach dem deutschen Kollisionsrecht ausländisches Privatrecht anwenden müssen
(zum verfahrensmäßigen Umgang mit dem ausländischen Recht, das der deutsche Richter nicht kennen muß, vgl. § 293 ZPO).
Die Kollisionsregeln findet man im Einführungsgesetzbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).