Willenserklärung
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Revision as of 16:42, 16 October 2006
Definition: Eine Willenserklärung ist eine privatrechtliche Wilensäußerung, welche auf die Erzielung einer rechtsfolge gerichtet ist.
Wille:
a) Handlungswille (Bewusstsein zu Handeln, keine Hypnose/Schlaf)
b) Erklärungswille (Bewusstsein der Rechtserheblichkeit des Handelns, nicht notwendig eine Kenntnis der konkreten Rechtsfolge)
Äußerung:
a) direkte, umittelbare Ä.
b) indirekte, mittelbare (konludente) Ä. (Einsteigen in die Bahn)
c) Nichtstun (idR keine Äußerung)
Arten:
empfangsbedingte W. (Vertrag)
nicht empfangsbed. W. (Testament)
Abgrenzung:
a) Realakte (Handlungen, welche willensunabhängig eine Rechtsfolge gesetzlich vorschreiben; § 950 BGB)
b) geschäftsähnliche Handlungen (Äußerungen, welche willensunabhängig eine Rechtsfolge gesetzlich vorschreiben)