Recht
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Rechtspositivistische Theorien bestreiten einen solchen Zusammenhang. Insofern eine Norm verfahrensgerecht entstanden ist, ist sie auch dann Recht wenn sie der Gerechtigkeit offensichtlich widerspricht. (u.a. Luhman, Kelsen, Hart) | Rechtspositivistische Theorien bestreiten einen solchen Zusammenhang. Insofern eine Norm verfahrensgerecht entstanden ist, ist sie auch dann Recht wenn sie der Gerechtigkeit offensichtlich widerspricht. (u.a. Luhman, Kelsen, Hart) | ||
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Revision as of 12:47, 21 February 2006
Das Recht ist ein Normensystem, dass das äußere Verhalten der Menschen regelt.
Die juristischen Normen können durch legitime Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden. Dadurch sind sie von anderen Normensystemen wie dem Brauch, der Sitte, und der Moral abgegrenzt.
Vorrausetzung des Rechts ist 1) eine staatlich organisierte Macht die auf rechtlich geregelte Weise Recht setzt, spricht und durchsetzt; und 2) eine zumindest prinzipielle Anerkennung durch die Normadressaten.
Das Verhältnis zwischen Recht und Moral ist umstritten. Naturrechtliche Theorien gehen von einer Übereinstimmung aus. (u.a. Habermas). Rechtspositivistische Theorien bestreiten einen solchen Zusammenhang. Insofern eine Norm verfahrensgerecht entstanden ist, ist sie auch dann Recht wenn sie der Gerechtigkeit offensichtlich widerspricht. (u.a. Luhman, Kelsen, Hart)
Die Funktionen des Rechts sind unumstritten. a) Kalkulierbarkeit des Verhaltens. b) Konfliktvorbeugung c) Konfliktlösung d) Schutz