§ 242 StGB

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Beweglich sind alle Sachen die fortgeschaftt werden können. (Also auch Gras auf der Weide im Gegensatz zu [[§ 93 BGB]].
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Fremd ist eine Sache, wenn sie im Allein-, Mit- oder Gesamthandseigentum eines anderen steht. Herrenlose Sachen ([[§ 958 BGB]]) sind nicht fremd.
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Revision as of 10:00, 13 April 2007

Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Tatobjekt

Sachen im strafrechtlichen Sinne sind alle körperlichen Gegenstände ohne Rücksicht auf ihren wirtschaftlichen Wert.

Strom, Menschen, Leichen und Herzschrittmacher sind keine Sachen.

Beweglich sind alle Sachen die fortgeschaftt werden können. (Also auch Gras auf der Weide im Gegensatz zu § 93 BGB.

Fremd ist eine Sache, wenn sie im Allein-, Mit- oder Gesamthandseigentum eines anderen steht. Herrenlose Sachen (§ 958 BGB) sind nicht fremd.

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