Kausalität

From Ius

(Difference between revisions)
Line 1: Line 1:
-
'''Definition:''' Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. (conditio sine qua non, Bedingungstheorie/Äquivalenztheorie)'''(1)'''
+
'''Definition:''' Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele. (conditio sine qua non)'''(1)'''
-
'''alternative Kausalität'''  
+
'''Formen'''
-
'''kumulative Kausalität''' (auch Gremienentscheidungen)
+
* alternative Kausalität  
-
Hier ergibt die Bedingungstehorie keine Kausalität. Darum muss die Eliminierungsformel angewendet werden: "Von mehreren Bedingungen die alternativ, aber nicht kummulativ hinweggedacht werden können, ohne das der Erfolg entfiele, ist jede für den Erfolg ursächlich." (BGH 39, 195)
+
Hier ergibt die Bedingungstehorie keine Kausalität. Darum muss die Eliminierungsformel angewendet werden. Praktisch relevent wird die Form der Kausalität für Gremienentscheidungen.
-
'''hypothetische Kausalität'''
+
* kumulative Kausalität  
-
Regressverbot: Es ist verboten Reserveursachen für denselben Erfolg hinzuzudenken. (Massenkarambolagefalle: BGHSt 30, 228)
+
* hypothetische Kausalität
-
Hier ist die Abgrenzung zur Unterbrechung des rettenden Kausalverlaufes relevant, denn diese wird beachtet, insbesondere wenn die Unterbrechung ein aktives Handeln ist.  
+
Hier gilt das Verbot des Hinzudenkens von Ersatzursachen aber das Gebot des Hinzudenkens von rettenden Kausalverlaüfen. (Massenkarambolagefalle: BGHSt 30, 228)
-
'''atypischer Kausalverlauf'''
+
* atypischer Kausalverlauf
Berührt trotz Widerspruch zur allgemeinen Lebenserfahrung nicht die Kausalität, wird aber in der objektiven Zurechung relevant.
Berührt trotz Widerspruch zur allgemeinen Lebenserfahrung nicht die Kausalität, wird aber in der objektiven Zurechung relevant.
-
'''zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität'''
+
* anknüpfenden Kausalität
-
(Abgrenzung zur ankünpfenden Kausalität: die zuvorkommende Kausalität schließt einen Zusammenhang der Ursachen aus.)
+
Zur Abgrenzug der anknüpfenden Kausalität von der zuvorkommenden ist die Frage relvant ob die eine Ursache ohne die andere denkbar ist.
-
Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet.
+
* zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität
 +
Die Kausalität wird nur hier verneint.
 +
 +
'''Modifikationen'''
 +
 +
* Eliminierungsformel
 +
 +
Von mehreren Bedingungen die alternativ, aber nicht kummulativ hinweggedacht werden können, ohne das der Erfolg entfiele, ist jede für den Erfolg ursächlich.
 +
 +
* Erfolg in seiner konkreten Gestalt
 +
 +
Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
 +
 +
* Beschleunigung
 +
 +
Die bloße Beschleunigung des Erfolgs gilt als Ursache.
 +
 +
* Verbot des Hinzudenkens von Ersatzursachen
 +
 +
* Gebot des Hinzudenkens von rettenden Kausalverläufen
----
----

Revision as of 18:26, 27 February 2007

Definition: Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele. (conditio sine qua non)(1)

Formen

  • alternative Kausalität

Hier ergibt die Bedingungstehorie keine Kausalität. Darum muss die Eliminierungsformel angewendet werden. Praktisch relevent wird die Form der Kausalität für Gremienentscheidungen.

  • kumulative Kausalität
  • hypothetische Kausalität

Hier gilt das Verbot des Hinzudenkens von Ersatzursachen aber das Gebot des Hinzudenkens von rettenden Kausalverlaüfen. (Massenkarambolagefalle: BGHSt 30, 228)

  • atypischer Kausalverlauf

Berührt trotz Widerspruch zur allgemeinen Lebenserfahrung nicht die Kausalität, wird aber in der objektiven Zurechung relevant.

  • anknüpfenden Kausalität

Zur Abgrenzug der anknüpfenden Kausalität von der zuvorkommenden ist die Frage relvant ob die eine Ursache ohne die andere denkbar ist.

  • zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität

Die Kausalität wird nur hier verneint.

Modifikationen

  • Eliminierungsformel

Von mehreren Bedingungen die alternativ, aber nicht kummulativ hinweggedacht werden können, ohne das der Erfolg entfiele, ist jede für den Erfolg ursächlich.

  • Erfolg in seiner konkreten Gestalt

Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

  • Beschleunigung

Die bloße Beschleunigung des Erfolgs gilt als Ursache.

  • Verbot des Hinzudenkens von Ersatzursachen
  • Gebot des Hinzudenkens von rettenden Kausalverläufen

1. Roxin, Strafrecht AT/I, S. 351

Personal tools