§ 3 StGB
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- | § 5 StGB Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter | + | Flaggen-, Ubiquitätsgrundsatz |
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Schutzprinzip | Schutzprinzip | ||
- | § 6 StGB Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter | + | [[§ 6 StGB]] Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter |
Weltrechtsprinzip | Weltrechtsprinzip | ||
- | § 7 StGB Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen | + | [[§ 7 StGB]] Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen |
Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege (Straftaten von Deutschen und Ausländern, welche nicht ausgeliefert werden können) | Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege (Straftaten von Deutschen und Ausländern, welche nicht ausgeliefert werden können) | ||
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Revision as of 06:35, 8 January 2007
Geltung für Inlandstaten
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
Gebietsgrundsatz
§ 4 StGB Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen
Flaggen-, Ubiquitätsgrundsatz
§ 5 StGB Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter
Schutzprinzip
§ 6 StGB Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
Weltrechtsprinzip
§ 7 StGB Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege (Straftaten von Deutschen und Ausländern, welche nicht ausgeliefert werden können)