Kausalität
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Revision as of 16:07, 1 December 2006
Definition: Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. (conditio sine qua non, Bedingungstheorie/Äquivalenztheorie)
alternative Kausalität
kummulative Kausalität (auch Gremienentscheidungen)
hypothetische Kausalität
zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität
Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet.
pdw 38, Notizen aus Kühl