Kausalität

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Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet.
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pdw 38, Notizen aus Kühl
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Revision as of 16:07, 1 December 2006

Definition: Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. (conditio sine qua non, Bedingungstheorie/Äquivalenztheorie)

alternative Kausalität

kummulative Kausalität (auch Gremienentscheidungen)

hypothetische Kausalität

zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität

Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet.

pdw 38, Notizen aus Kühl

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