§ 222 StGB
From Ius
(Difference between revisions)
Line 3: | Line 3: | ||
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. | Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. | ||
---- | ---- | ||
- | [[category: | + | [[category: Strafgesetzbuch]] |
Current revision as of 15:05, 20 January 2007
Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.