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a) Gesetzesanalogie(bestimmte analoge Norm) b) Rechtsanalogie (allgemeiner analoger Rechtsgedanke)
a) Gesetzesanalogie(bestimmte analoge Norm) b) Rechtsanalogie (allgemeiner analoger Rechtsgedanke)
Allerdings gibt es auch gewollte Lücken, welche darauf hinweisen, dass eine besondere Berücksichtigung des Sachverhalts nicht gewollt ist.
Allerdings gibt es auch gewollte Lücken, welche darauf hinweisen, dass eine besondere Berücksichtigung des Sachverhalts nicht gewollt ist.
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<u>Beispiel</u>: Ein Zigeuner mit einem Tanzbären kommt an ein Wirtshaus. An der Tür hängt ein Schild mit der Aufschrift: "Hunde müssen draußen bleiben." Drinnen kommt es zum Streit. Der Wirt sagt: "Ein Hund ist etwas, was vier Beine hat. Der Bär hat vier Beine. Also muß der Bär draußen bleiben." Darauf der Zigeuner: "Ein Hund ist etwas, was vier Beine hat und bellt. Der Bär hat vier Beine, bellt aber nicht. Also darf er mit hereinkommen und die Gäste erfreun." Wer hat recht?
 
Insgesamt gilt das königliche Richtertum.
Insgesamt gilt das königliche Richtertum.

Revision as of 14:22, 15 October 2006


1. Gesetz

2. Urteil

3. Gewohnheit

4. Allgemeiner Rechtsgedanke

5. Vertrag

Als Quelle umstritten. Es gilt alledings: pacta sunt servanda.

Oft ist die Ermächtigung des Richters explizit durch unbestimmte Rechtsbegriffe ("Zumutbarkeit") oder Generalklauseln (Bsp.: § 157 BGB) gegeben.

Trifft der Richter auf eine Gesetzeslücke so kann er den Analogieschluss anwenden. a) Gesetzesanalogie(bestimmte analoge Norm) b) Rechtsanalogie (allgemeiner analoger Rechtsgedanke) Allerdings gibt es auch gewollte Lücken, welche darauf hinweisen, dass eine besondere Berücksichtigung des Sachverhalts nicht gewollt ist.

Insgesamt gilt das königliche Richtertum.

Inwiefern kann man von einer Objektivität des Urteils ausgehen? a) Regularium der Präjudizien b) Regularium der Rechtswissenschaft c) Regularium der öffentlichen Meinung.

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