Alic
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Ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich des Defektes gegeben aber in Bezug auf die Straftat lediglich Fahrlässigkeit so kann allein nach [[§ 323a StGB]] bestraft werden. | Ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich des Defektes gegeben aber in Bezug auf die Straftat lediglich Fahrlässigkeit so kann allein nach [[§ 323a StGB]] bestraft werden. | ||
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Das Ausnahmemodell der Lehre sieht einen Widerspruch der Rechtsfigur zum Wortsinn des [[§ 20 StGB]] (''"in Begehung der Tat"''). Dementsprechend wäre nach dem Analogieverbot des [[§ 103 GG]] eine Anwendung der alic problematisch. | Das Ausnahmemodell der Lehre sieht einen Widerspruch der Rechtsfigur zum Wortsinn des [[§ 20 StGB]] (''"in Begehung der Tat"''). Dementsprechend wäre nach dem Analogieverbot des [[§ 103 GG]] eine Anwendung der alic problematisch. | ||
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Das Tatbestandsmodell der Rechtssprechung sieht in der Herbeiführung des Defektzustandes als erstes Glied der Kausalkette den Beginn der Tabestandsverwirklichung. | Das Tatbestandsmodell der Rechtssprechung sieht in der Herbeiführung des Defektzustandes als erstes Glied der Kausalkette den Beginn der Tabestandsverwirklichung. | ||
[[category: Stichworte des Strafrechts]] | [[category: Stichworte des Strafrechts]] |
Current revision as of 17:02, 6 November 2007
Definition
Die in der Ursache freie Handlung ist das vorwerfbare Ingangsetzen eines Vorganges, der im Zustand der Schuldunfähigkeit zu einer Tatbestandsverwirklichung führt, wobei der Täter den Defektzustand selbst herbeigeführt hat.
Rechtsfolge
Im Falle der alic wird der Täter unabhängig von seiner Schuldfähigkeit nach dem jeweils verwirklichten Straftatbestand verurteilt.
Vorsätzliche alic
Ist ein Doppelvorsatz bezüglich des Defektes und der bestimmten Straftat gegeben, so wird nach Vorsatz bestraft.
Fahrlässige alic
Ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich des Defektes gegeben aber in Bezug auf die Straftat lediglich Fahrlässigkeit so kann allein nach § 323a StGB bestraft werden.
Modelle der alic
Die alic ist nicht normiert. Zur dogmatischen Begründung gibt es zwei Modelle:
a) Ausnahmemodell
Das Ausnahmemodell der Lehre sieht einen Widerspruch der Rechtsfigur zum Wortsinn des § 20 StGB ("in Begehung der Tat"). Dementsprechend wäre nach dem Analogieverbot des § 103 GG eine Anwendung der alic problematisch.
b) Tatbestandsmodell
Das Tatbestandsmodell der Rechtssprechung sieht in der Herbeiführung des Defektzustandes als erstes Glied der Kausalkette den Beginn der Tabestandsverwirklichung.