Abgabe

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'''Definition:''' Eine Abgabe ist eine hoheitlich auferlegte Zahlungspflicht.
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'''Steuer'''
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Eine Steuer ist eine Abgabe, welche zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes von jedem erhoben wird, auf den der Tatbestand des Steuergesetzes zutrifft.
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Eine Steuer ist eine Abgabe, welche zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes ohne Gegenleistung von jedem erhoben wird, auf den der Tatbestand des Steuergesetzes zutrifft.
Nur die Steuern sind in der Finanzverfassung geregelt.
Nur die Steuern sind in der Finanzverfassung geregelt.
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'''Gebühr'''
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Eine Gebühr ist eine Abgabe, welche als gegenleistung für konkrete staatliche Leistungen verlangt wird.
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Ein Beitrag ist eine Abgabe, welche auf die bloße Möglichkeit einen Vorteil in Ansprcuh zu nehmen erhoben wird.
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'''Sonderabgabe'''
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Eine Sonderabgabe ist eine Abgabe, welche nich zur Deckung des Finanzbedarfs und nicht Allgemein sowie ohne Gegenleistung erhoben wird. Es Besteht die Gefahr der Umgehung der föderalen Finanzverfassung.
[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]
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Current revision as of 11:01, 8 March 2007

Definition: Eine Abgabe ist eine hoheitlich auferlegte Zahlungspflicht.

Steuer

Eine Steuer ist eine Abgabe, welche zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfes ohne Gegenleistung von jedem erhoben wird, auf den der Tatbestand des Steuergesetzes zutrifft.

Nur die Steuern sind in der Finanzverfassung geregelt.

Gebühr

Eine Gebühr ist eine Abgabe, welche als Gegenleistung für konkrete staatliche Leistungen verlangt wird.

Beitrag

Ein Beitrag ist eine Abgabe, welche auf die bloße Möglichkeit einen Vorteil in Anspruch zu nehmen erhoben wird.

Sonderabgabe

Eine Sonderabgabe ist eine Abgabe, welche nich zur Deckung des Finanzbedarfs und nicht Allgemein sowie ohne Gegenleistung erhoben wird. Es Besteht die Gefahr der Umgehung der föderalen Finanzverfassung.

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