Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes

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Kein Verwaltungshandeln ohne Gesetz!
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Gesetz ist hier im materiellen Sinne gemeint.
Im Gegensatz zur Lehre vom Totalvorbehalt, ist der klassische Gesetzesvorbehalt auf bürgerbelastende Verwaltungshandeln beschränkt.
Im Gegensatz zur Lehre vom Totalvorbehalt, ist der klassische Gesetzesvorbehalt auf bürgerbelastende Verwaltungshandeln beschränkt.
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Dementsprechend wird sie der Vorbehalt für die Leistungsverwaltung eingschränkt.
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Auch für Sondersatusverhältnisse gilt der Vorbehalt eingeschränkt.
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Current revision as of 13:21, 8 February 2007

Vorrang des Gesetzes

Kein Verwaltunghandeln gegen das Gesetz!

Vorbehalt des Gesetzes

Kein Verwaltungshandeln ohne Gesetz!

Gesetz ist hier im materiellen Sinne gemeint.

Im Gegensatz zur Lehre vom Totalvorbehalt, ist der klassische Gesetzesvorbehalt auf bürgerbelastende Verwaltungshandeln beschränkt.

Dementsprechend wird sie der Vorbehalt für die Leistungsverwaltung eingschränkt.

Auch für Sondersatusverhältnisse gilt der Vorbehalt eingeschränkt.

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