Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
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Current revision as of 13:21, 8 February 2007
Vorrang des Gesetzes
Kein Verwaltunghandeln gegen das Gesetz!
Vorbehalt des Gesetzes
Kein Verwaltungshandeln ohne Gesetz!
Gesetz ist hier im materiellen Sinne gemeint.
Im Gegensatz zur Lehre vom Totalvorbehalt, ist der klassische Gesetzesvorbehalt auf bürgerbelastende Verwaltungshandeln beschränkt.
Dementsprechend wird sie der Vorbehalt für die Leistungsverwaltung eingschränkt.
Auch für Sondersatusverhältnisse gilt der Vorbehalt eingeschränkt.