Zivilrechtlicher Notstand

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'''Definition:'''  Ein zivilrechtlicher Notstand ist ein Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist.
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a) rechtfertigender Notstand (Prinzip des überwiegenden Interesses)
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b) entschuldigender Notstand (Die Interessen sind gleichwertig, eine Abwehr wird rechtlich missbilligt aber es wird auf den Schuldvorwurf verzichtet.)
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c) defensiver Notstand
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Eine Sache welche die Gefahr schafft wird zerstört oder beachädigt.
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d) aggressiver Notstand
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Eine gefahrenfremde Sache wird zur Abwehr zerstört oder beschädigt. Es besteht Schadensersatzanspruch.
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Current revision as of 12:39, 6 November 2006

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