Rechtsgut
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Current revision as of 19:00, 22 January 2007
Definition: Ein Rechtsgut ist ein Gut, welches durch seine besondere Bedeutung Rechtsschutz genießt.
Individualrechtsgüter sind beispielsweise Leben, körperliche Unversehrtheit, persöniche Freiheit und Eigentum.
Universalrechtsgüter sind beispielsweise Bestand des Staates, Wahrung der Staatsgeheimisse, Rechtspflege und Sicherheit im Straßenverkehr.