Nebentäterschaft

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Nebentäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung der Tat durch ungewolltes und unbewusstes, also unabhängiges Zusammenwirken.
Nebentäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung der Tat durch ungewolltes und unbewusstes, also unabhängiges Zusammenwirken.
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Dies ist meist bei Fahrlässiskeit gegeben.
 
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Bei Vorsatztaten handelt es sich insb. um das Ausnutzen eines fremden Tatentschlusses für eigene Zwecke.  
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'''Zurechnung'''
Ebenso wie der Alleintäter muss der Nebentäter nur für eigenen Tatanteil einstehen.
Ebenso wie der Alleintäter muss der Nebentäter nur für eigenen Tatanteil einstehen.

Current revision as of 14:49, 12 November 2007

Definition

Nebentäterschaft ist die gemeinschaftliche Begehung der Tat durch ungewolltes und unbewusstes, also unabhängiges Zusammenwirken.


Kasuistik

Nebentäterschaft ist meist bei Fahrlässikeit gegeben.

Bei Vorsatztaten handelt es sich insbesondere um das Ausnutzen eines fremden Tatentschlusses für eigene Zwecke.


Zurechnung

Ebenso wie der Alleintäter muss der Nebentäter nur für eigenen Tatanteil einstehen.

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