Objektive Zurechenbarkeit

From Ius

(Difference between revisions)
Line 1: Line 1:
-
'''Definition:''' Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen und/oder erhöht hat, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert hat. '''(1)'''
+
'''Definition'''  
 +
 
 +
Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen und/oder erhöht hat, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert hat.  
Wird das Risiko nicht erhöht sondern lediglich in der Art modifiziert, dass es mit gleicher Intensität zur selben Zeit auf anderem Wege sich realisiert so ist Zurechung zu verneinen. Umstritten ist Verneinung der Zurechung in dem Falle wenn eine ganz neue Kausalkette von gleichem Risiko gesetzt wird.
Wird das Risiko nicht erhöht sondern lediglich in der Art modifiziert, dass es mit gleicher Intensität zur selben Zeit auf anderem Wege sich realisiert so ist Zurechung zu verneinen. Umstritten ist Verneinung der Zurechung in dem Falle wenn eine ganz neue Kausalkette von gleichem Risiko gesetzt wird.
Line 7: Line 9:
Die Notwendigkeit eines Korrektivs der Kausalität ist unbetsritten. Allerdings wird die Lehre von der objektiven Zurechnung als Strudel und Krake kritisiert welche auf die Rechtswidrigkeit und die Schuld ausgreife. Des weiteren fehlt es an systematischer Begründung, was durch verwirrende Kausistik kompensiert wird.
Die Notwendigkeit eines Korrektivs der Kausalität ist unbetsritten. Allerdings wird die Lehre von der objektiven Zurechnung als Strudel und Krake kritisiert welche auf die Rechtswidrigkeit und die Schuld ausgreife. Des weiteren fehlt es an systematischer Begründung, was durch verwirrende Kausistik kompensiert wird.
-
'''Kausistik'''
 
-
* Schutzzweck der Norm  
+
'''Schutzzweck der Norm'''
-
* allgemeines Lebensrisiko & erlaubtes Risiko  (auch Unbeherrschbarkeit)
 
-
* Risikoverringerung
+
'''allgemeines Lebensrisiko & erlaubtes Risiko '''
 +
 
 +
(auch Unbeherrschbarkeit)
 +
 
 +
 
 +
'''Risikoverringerung'''
In diesen Fällen wird keine rechtlich relevenate Gefahr geschaffen.
In diesen Fällen wird keine rechtlich relevenate Gefahr geschaffen.
-
* freiverantwortliche Selbstschädigung/-gefährdung
 
-
* eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten
+
'''freiverantwortliche Selbstschädigung/-gefährdung'''
-
* atypischer Kausalverlauf
 
-
* Pflichtwidrigkeitszusammenhang
+
'''eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten'''
-
In diesen Fällen hat sich die Gefahr nicht im Erfolg realisiert.
 
-
----
+
'''atypischer Kausalverlauf'''
 +
 
 +
 
 +
'''Pflichtwidrigkeitszusammenhang'''
 +
 
 +
In diesen Fällen hat sich die Gefahr nicht im Erfolg realisiert.
-
'''1.''' Roxin, Strafrecht AT/I, S. 372
 
[[category: Stichworte des Strafrechts]]
[[category: Stichworte des Strafrechts]]

Revision as of 12:21, 5 November 2007

Definition

Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen und/oder erhöht hat, die sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert hat.

Wird das Risiko nicht erhöht sondern lediglich in der Art modifiziert, dass es mit gleicher Intensität zur selben Zeit auf anderem Wege sich realisiert so ist Zurechung zu verneinen. Umstritten ist Verneinung der Zurechung in dem Falle wenn eine ganz neue Kausalkette von gleichem Risiko gesetzt wird.

Notwendigkeit und Probleme

Die Notwendigkeit eines Korrektivs der Kausalität ist unbetsritten. Allerdings wird die Lehre von der objektiven Zurechnung als Strudel und Krake kritisiert welche auf die Rechtswidrigkeit und die Schuld ausgreife. Des weiteren fehlt es an systematischer Begründung, was durch verwirrende Kausistik kompensiert wird.


Schutzzweck der Norm


allgemeines Lebensrisiko & erlaubtes Risiko

(auch Unbeherrschbarkeit)


Risikoverringerung

In diesen Fällen wird keine rechtlich relevenate Gefahr geschaffen.


freiverantwortliche Selbstschädigung/-gefährdung


eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten


atypischer Kausalverlauf


Pflichtwidrigkeitszusammenhang

In diesen Fällen hat sich die Gefahr nicht im Erfolg realisiert.

Personal tools