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| 5. Vertrag | | 5. Vertrag |
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- | Als Quelle umstritten. Es gilt alledings: pacta sunt servanda.
| + | Verträge sind als Rechtquelle umstritten. Es gilt alledings: pacta sunt servanda. Sind nicht allgemein Rechtsgeschäfte eine Rechtsquelle? |
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- | Oft ist die Ermächtigung des Richters explizit durch unbestimmte Rechtsbegriffe ("Zumutbarkeit") oder Generalklauseln (Bsp.: § 157 BGB) gegeben.
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- | Trifft der Richter auf eine Gesetzeslücke so kann er den Analogieschluss anwenden.
| + | Rechtsquellen können rechtstheoretisch in Rechtserzeugungsquellen, Rechtsertungsquellen und Rechtserkenntnisquellen unterschieden werden. (HdBdStR III, § 61 Rn. 1) |
- | a) Gesetzesanalogie(bestimmte analoge Norm) b) Rechtsanalogie (allgemeiner analoger Rechtsgedanke)
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- | Allerdings gibt es auch gewollte Lücken, welche darauf hinweisen, dass eine besondere Berücksichtigung des Sachverhalts nicht gewollt ist.
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- | <u>Beispiel</u>: Ein Zigeuner mit einem Tanzbären kommt an ein Wirtshaus. An der Tür hängt ein Schild mit der Aufschrift: "Hunde müssen draußen bleiben." Drinnen kommt es zum Streit. Der Wirt sagt: "Ein Hund ist etwas, was vier Beine hat. Der Bär hat vier Beine. Also muß der Bär draußen bleiben." Darauf der Zigeuner: "Ein Hund ist etwas, was vier Beine hat und bellt. Der Bär hat vier Beine, bellt aber nicht. Also darf er mit hereinkommen und die Gäste erfreun." Wer hat recht?
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- | Insgesamt gilt das königliche Richtertum.
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- | Inwiefern kann man von einer Objektivität des Urteils ausgehen?
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- | a) Regularium der Präjudizien
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- | b) Regularium der Rechtswissenschaft
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- | c) Regularium der öffentlichen Meinung.
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Current revision as of 11:28, 13 October 2007
1. Gesetz
2. Urteil
3. Gewohnheit
4. Allgemeiner Rechtsgedanke
5. Vertrag
Verträge sind als Rechtquelle umstritten. Es gilt alledings: pacta sunt servanda. Sind nicht allgemein Rechtsgeschäfte eine Rechtsquelle?
Rechtsquellen können rechtstheoretisch in Rechtserzeugungsquellen, Rechtsertungsquellen und Rechtserkenntnisquellen unterschieden werden. (HdBdStR III, § 61 Rn. 1)