§ 285 BGB

From Ius

(Difference between revisions)
Line 6: Line 6:
----
----
 +
 +
'''Schema'''
* Anspruch entstanden
* Anspruch entstanden

Revision as of 20:18, 25 May 2007

Herausgabe des Ersatzes

(1) Erlangt der Schuldner infolge des Umstands, auf Grund dessen er die Leistung nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht, für den geschuldeten Gegenstand einen Ersatz oder einen Ersatzanspruch, so kann der Gläubiger Herausgabe des als Ersatz Empfangenen oder Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen.

(2) Kann der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangen, so mindert sich dieser, wenn er von dem in Absatz 1 bestimmten Recht Gebrauch macht, um den Wert des erlangten Ersatzes oder Ersatzanspruchs.


Schema

  • Anspruch entstanden
  • Unmöglichkeit der Erfüllung
  • Erlangung eines Surrogats
  • Kausalität Ereignis-Surrogat
  • Identität Geschuldetes-Ersatzanspruch
Personal tools