Alic
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Die in der Ursache freie Handlung ist das vorwerfabere Ingangsetzen eines Vorganges, der im Zustand der Schuldunfähigkeit zu einer Tatbestandsverwirklichung führt, wobei der Täter den Defektzustand selbst herbeigeführt hat. | Die in der Ursache freie Handlung ist das vorwerfabere Ingangsetzen eines Vorganges, der im Zustand der Schuldunfähigkeit zu einer Tatbestandsverwirklichung führt, wobei der Täter den Defektzustand selbst herbeigeführt hat. | ||
- | '''B | + | '''B vorsätzliche alic''' |
Ist ein Doppelvorsatz bezüglich des Defektes und der bestimmten Straftat gegeben, so wird nach Vorsatz bestraft. | Ist ein Doppelvorsatz bezüglich des Defektes und der bestimmten Straftat gegeben, so wird nach Vorsatz bestraft. | ||
- | '''C | + | '''C fahrlässige alic''' |
Ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich des Defektes gegeben aber in Bezug auf die Straftat lediglich Fahrlässigkeit so kann allein nach [[§ 323a StGB]] bestraft werden. | Ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich des Defektes gegeben aber in Bezug auf die Straftat lediglich Fahrlässigkeit so kann allein nach [[§ 323a StGB]] bestraft werden. | ||
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Die alic ist nicht normiert. Zur dogmatischen Begründung gibt es zwei Modelle: | Die alic ist nicht normiert. Zur dogmatischen Begründung gibt es zwei Modelle: | ||
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Das Ausnahmemodell der Lehre sieht einen Widerspruch der Rechtsfigur zum Wortsinn des [[§ 20 StGB]] (''"in Begehung der Tat"''). Dementsprechend wäre nach dem Analogieverbot des [[§ 103 GG]] eine Anwendung der alic problematisch. | Das Ausnahmemodell der Lehre sieht einen Widerspruch der Rechtsfigur zum Wortsinn des [[§ 20 StGB]] (''"in Begehung der Tat"''). Dementsprechend wäre nach dem Analogieverbot des [[§ 103 GG]] eine Anwendung der alic problematisch. | ||
- | '''II | + | '''II Tatbestandsmodell''' |
Das Tatbestandsmodell der Rechtssprechung sieht in der Herbeiführung des Defektzustandes als erstes Glied der Kausalkette den Beginn der Tabestandsverwirklichung. | Das Tatbestandsmodell der Rechtssprechung sieht in der Herbeiführung des Defektzustandes als erstes Glied der Kausalkette den Beginn der Tabestandsverwirklichung. | ||
[[category: Stichworte des Strafrechts]] | [[category: Stichworte des Strafrechts]] |
Revision as of 19:52, 24 April 2007
A Definition
Die in der Ursache freie Handlung ist das vorwerfabere Ingangsetzen eines Vorganges, der im Zustand der Schuldunfähigkeit zu einer Tatbestandsverwirklichung führt, wobei der Täter den Defektzustand selbst herbeigeführt hat.
B vorsätzliche alic
Ist ein Doppelvorsatz bezüglich des Defektes und der bestimmten Straftat gegeben, so wird nach Vorsatz bestraft.
C fahrlässige alic
Ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit bezüglich des Defektes gegeben aber in Bezug auf die Straftat lediglich Fahrlässigkeit so kann allein nach § 323a StGB bestraft werden.
Die alic ist nicht normiert. Zur dogmatischen Begründung gibt es zwei Modelle:
I Ausnahmemodell
Das Ausnahmemodell der Lehre sieht einen Widerspruch der Rechtsfigur zum Wortsinn des § 20 StGB ("in Begehung der Tat"). Dementsprechend wäre nach dem Analogieverbot des § 103 GG eine Anwendung der alic problematisch.
II Tatbestandsmodell
Das Tatbestandsmodell der Rechtssprechung sieht in der Herbeiführung des Defektzustandes als erstes Glied der Kausalkette den Beginn der Tabestandsverwirklichung.