Grundrechtsverzicht
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Die Voraussetzungen der Verzichtbarkeit liegen ähnlich wie die strafrechtliche Einwilligung. Hinzu kommt vor allem die Frage nach den Missbrauchsgefahren. | Die Voraussetzungen der Verzichtbarkeit liegen ähnlich wie die strafrechtliche Einwilligung. Hinzu kommt vor allem die Frage nach den Missbrauchsgefahren. | ||
- | Entfaltungsrechte sind in der regel | + | Entfaltungsrechte sind in der regel verzichtbar. |
Rechte der politischen Willensbildung und existentielle Grundrechte sind Unverzichtbar. | Rechte der politischen Willensbildung und existentielle Grundrechte sind Unverzichtbar. | ||
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Current revision as of 11:29, 23 April 2007
Es ist problematisch ob und welche Grundrechte disponibel sind.
Der Verzicht auf ein Grundrecht, bewirkt keine allgemeine Rechtsfolge. Es ist auf den Einzefall abzustellen. Da die einzelnen Rechtsfolgen nicht normiert sind ist auf die Funktionen der Grundrechte zurückzugreifen.
Die Voraussetzungen der Verzichtbarkeit liegen ähnlich wie die strafrechtliche Einwilligung. Hinzu kommt vor allem die Frage nach den Missbrauchsgefahren.
Entfaltungsrechte sind in der regel verzichtbar.
Rechte der politischen Willensbildung und existentielle Grundrechte sind Unverzichtbar.