Gutachten

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'''Anforderung'''
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* Darlegung der positiven Rechtslage
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* Methodik des Gutachtenstils
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* Erörterung des Problems in Awägung der Rechtsgüter mittels teleologischer Auslegung
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* sicherer Aufbau
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* Prüfung aller relevanten und irrelevanten Gegenstände
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* präzise Subsumtion
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* * Erörterung des Problems in Abwägung der Rechtsgüter mittels teleologischer Auslegung
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* Streitentscheid
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* Im Zweifel Entscheidung für eine Alternative welche mehr zu prüfen lässt
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Jeder Satz soll sich logisch aus dem voherigen ergeben!
'''Obersatz'''
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Zu jedem Obersatz ein Ergebnis!
Zu jedem Obersatz ein Ergebnis!
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Nur soweit wie nötig. Falls knapper als möglich so unter Verwendung von "zumindest".
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Niemals: "laut Sachverhalt" "im vorliegenden Fall"
== Staatsrecht ==
== Staatsrecht ==

Current revision as of 12:13, 7 April 2007

Contents

Allgemein

Anforderung

  • Methodik des Gutachtenstils
  • sicherer Aufbau
  • Prüfung aller relevanten und irrelevanten Gegenstände
  • präzise Subsumtion
  • * Erörterung des Problems in Abwägung der Rechtsgüter mittels teleologischer Auslegung
  • Streitentscheid
  • Im Zweifel Entscheidung für eine Alternative welche mehr zu prüfen lässt

Gutachen

Jeder Satz soll sich logisch aus dem voherigen ergeben!

Obersatz

Zu jedem Obersatz ein Ergebnis!

Definition

Nur soweit wie nötig. Falls knapper als möglich so unter Verwendung von "zumindest".

Formulierungen

Niemals: "laut Sachverhalt" "im vorliegenden Fall"

Staatsrecht

Stets Problemerörterung s.o.! (mit Vorliebe mit § 20 GG)

Die Geschäftsordnung kann im Gegensatz zur Verfassung stehen.

Strafrecht

A,B,C Tatkomplexe

I, II, III Beteiligte

1, 2, 3 TBs

a, b, c TB, RW, S

aa, bb, subjektiver TB,...

- erst TBMs prüfen (OS: A müsste eine fremde Sache zersört oder beschädigt haben.)

- Erfolg: Der objektive Tatbestand der ... ist mithin erfüllt.

- Wenn Kausalität und objektive Zurechnung unproblematisch sind genügt:

"Indem A (Handlung), hat A auch eine äquvivalente Ursache für (Erfolg) gesetzt. Der Eintritt des tatbestandlichen Erfolges lag hierbei durchaus im Rahmen des generell vorstellbaren und ist A folglich auch objektiv zurechenbar.

Bürgerliches Recht

Obersatz

Wer verlangt was von wem woraus?

Der Obersatz muss den Begriff beinhalten "Anspruch" und die Rechtsfolge!

Ist ein Anspruch abgelehtn beginnt die Prüfung erneut.

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