Rechtssubjekt

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Das subjektive Recht setzt Träger vorraus. Dies sind natürliche und juristische Personen.
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'''Definition:''' Ein Rechtssubjekt ist der Träger der Rechtsherrschaft über Rechtsobjekte und der Rechtsbeziehungen zu anderen Rechtssubjekten.
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'''Natürliche Personen:'''
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'''Juristische Personen:'''
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Natürliche und Juristische Personen können Rechtssubjekte sein.
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'''Definition:''' Juristische Personen sind die vom Recht als selbständige Rechtsträger anerkannten Personenvereinigungen (Verein) oder vermögensmassen (Stiftung) welche einen Zweck verfolgen.
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'''Juristische Personen'''
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Für juristische Personen gilt Typenzwang. Ihr ontologischer Status ist umstritten, es stehen sich die Fiktionstheorie und die Theorie der realen Verbandspersönlichkeit gegenüber.  
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'''Definition:''' Juristische Personen sind die vom Recht als selbständige Rechtsträger anerkannten Personenvereinigungen oder Vermögensmassen welche einen Zweck verfolgen und einem Typ entsprechen.  
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Ihr ontologischer Status ist umstritten, es stehen sich die Fiktionstheorie und die Theorie der realen Verbandspersönlichkeit gegenüber.  
Es gibt juristische Personen des Öffentlichen Rechts und juristische Personen des Privatrechts.
Es gibt juristische Personen des Öffentlichen Rechts und juristische Personen des Privatrechts.
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[[category: Allgemeines]]
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[[category: Metaphysik]]

Current revision as of 14:01, 21 February 2007

Definition: Ein Rechtssubjekt ist der Träger der Rechtsherrschaft über Rechtsobjekte und der Rechtsbeziehungen zu anderen Rechtssubjekten.

Natürliche und Juristische Personen können Rechtssubjekte sein.

Juristische Personen

Definition: Juristische Personen sind die vom Recht als selbständige Rechtsträger anerkannten Personenvereinigungen oder Vermögensmassen welche einen Zweck verfolgen und einem Typ entsprechen.

Ihr ontologischer Status ist umstritten, es stehen sich die Fiktionstheorie und die Theorie der realen Verbandspersönlichkeit gegenüber.

Es gibt juristische Personen des Öffentlichen Rechts und juristische Personen des Privatrechts.

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