Freiheitlich-demokratische Grundordnung

From Ius

(Difference between revisions)
 
(3 intermediate revisions not shown)
Line 1: Line 1:
-
Die '''Stellung''' des Begriffs legt seine grundlegende Bedeutung nahe. Das Grundgesetz verweist auf die freiheitlich demokratische Grundordnung in den §§ 10, 11, 73, 87a und ursprünglich nur in den §§ 18, 21 und 91.
+
'''Stellung'''
-
Er betont die '''Einheit''' von Demokratie und Freiheit und setzt damit einen Gegensatz zur relativen formalen Demokratie, welcher die Rechtfertigung zur Wehrhaftigkeit und Werthaftigkeit bietet und ein Gegengewicht zum Mehrheitsprinzip bietet.  
+
Die Stellung des Begriffs legt seine grundlegende Bedeutung nahe. Das Grundgesetz verweist auf die freiheitlich demokratische Grundordnung in den §§ 10, 11, 73, 87a und ursprünglich nur in den §§ 18, 21 und 91.  
-
Der Begriff ist der unveränderbare archimedische Punkt und '''Kern''' einer dynamischen Verfassung und Demokratie.
+
'''Inhalt'''
-
Definiert durch [[BVerfG 2,1]] (SRP) und 5,85 (KPD) und zuvor schon in § 92 StGB.
+
Er betont die Einheit von Demokratie und Freiheit und setzt damit einen Gegensatz zur relativen formalen Demokratie, welcher die Rechtfertigung zur Wehrhaftigkeit und Werthaftigkeit bietet und ein Gegengewicht zum Mehrheitsprinzip bietet.  
-
a) Achtung der MenschenR
+
'''Rang'''
-
b) Gewaltverbot, Willkürverbot ([[§ 92 STGB]])
+
Der Begriff ist der unveränderbare archimedische Punkt und '''Kern''' einer dynamischen Verfassung und Demokratie.
-
 
+
-
c) Gewaltenteilung
+
-
 
+
-
d) Volksouverenität
+
-
e) Mehrparteienprinzip
+
'''Prinzipien'''
-
f) Chancengleichheit der Parteien
+
Definiert durch [[BVerfG 2,1]] (SRP) und 5,85 (KPD) und zuvor schon in [[§ 92 StGB]].
-
g) Recht auf Opposition
+
* Achtung der MenschenR
-
h) Verantwortlichkeit der Regierung (Abwählbarkeit)
+
* Gewaltverbot, Willkürverbot ([[§ 92 StGB]])
-
i) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
+
* Gewaltenteilung
-
j) Unabhängigkeit der Gerichte
+
* Volksouverenität
 +
* Mehrparteienprinzip
 +
* Chancengleichheit der Parteien
 +
* Recht auf Opposition
 +
* Verantwortlichkeit der Regierung (Abwählbarkeit)
 +
* Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
 +
* Unabhängigkeit der Gerichte
[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]
[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]

Current revision as of 09:23, 9 February 2007

Stellung

Die Stellung des Begriffs legt seine grundlegende Bedeutung nahe. Das Grundgesetz verweist auf die freiheitlich demokratische Grundordnung in den §§ 10, 11, 73, 87a und ursprünglich nur in den §§ 18, 21 und 91.

Inhalt

Er betont die Einheit von Demokratie und Freiheit und setzt damit einen Gegensatz zur relativen formalen Demokratie, welcher die Rechtfertigung zur Wehrhaftigkeit und Werthaftigkeit bietet und ein Gegengewicht zum Mehrheitsprinzip bietet.

Rang

Der Begriff ist der unveränderbare archimedische Punkt und Kern einer dynamischen Verfassung und Demokratie.

Prinzipien

Definiert durch BVerfG 2,1 (SRP) und 5,85 (KPD) und zuvor schon in § 92 StGB.

  • Achtung der MenschenR
  • Gewaltenteilung
  • Volksouverenität
  • Mehrparteienprinzip
  • Chancengleichheit der Parteien
  • Recht auf Opposition
  • Verantwortlichkeit der Regierung (Abwählbarkeit)
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • Unabhängigkeit der Gerichte
Personal tools