Verfahren
From Ius
(Difference between revisions)
Line 5: | Line 5: | ||
* Gesetztesinitiative | * Gesetztesinitiative | ||
- | * evtl Zuleitungen | + | * evtl. Zuleitungen |
'''Hauptverfahren und Beschluss''' | '''Hauptverfahren und Beschluss''' |
Revision as of 14:37, 8 February 2007
Vorverfahren und Initiative § 76 GG
- Referentenentwurf
- Gesetztesinitiative
- evtl. Zuleitungen
Hauptverfahren und Beschluss
- Lesungen
Der Gesetzesvorschlag wird nach den Regeln der GOBT in den zuständigen Auschüssen und im Plenum beraten.
- Befassung de Bundesrates (§ 77 GG II, III)
- Zustandekommen (§ 78 GG)
Abschlussverfahren § 82 GG
- Ausfertigung
- Verkündung
- Inkrafttreten
- Berichtigung
Bei redaktionellen Fehlern erfolgt die Berichtigung durch ein besonderes Verfahren im Bundestag, bei Rechtsfehlern durch das Bundesverfassungsgericht.