Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes

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'''Vorrang des Gesetzes'''
'''Vorrang des Gesetzes'''
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Keine staatliche (exekutive) Maßnahme darf dem Recht widersprechen. (wie?)
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Kein Verwaltunghandeln gegen das Gesetz!
'''Vorbehalt des Gesetzes'''
'''Vorbehalt des Gesetzes'''
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Jedes bürgerbelastende Verwaltungshandeln bedarf der gesetzlichen Ermächtigung. (Klassischer Gesetzesvorbehalt.) (ob?)
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Kein Verwaltungshandeln ohne Gesetz!
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Jedes staatliche Handeln bedarf des Gesetzesvorbehalt. (Lehre vom Totalvorbehalt)
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Gesetz ist hier im materiellen Sinne gemeint.
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Im Gegensatz zur Lehre vom Totalvorbehalt, ist der klassische Gesetzesvorbehalt auf bürgerbelastende Verwaltungshandeln beschränkt.
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Dementsprechend wird sie der Vorbehalt für die Leistungsverwaltung eingschränkt.
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Auch für Sondersatusverhältnisse gilt der Vorbehalt eingeschränkt.
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Tendenz zum Kompromiss: Gesetzesvorbehalt für wesentliche Eingriffe
 
[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]]
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Current revision as of 13:21, 8 February 2007

Vorrang des Gesetzes

Kein Verwaltunghandeln gegen das Gesetz!

Vorbehalt des Gesetzes

Kein Verwaltungshandeln ohne Gesetz!

Gesetz ist hier im materiellen Sinne gemeint.

Im Gegensatz zur Lehre vom Totalvorbehalt, ist der klassische Gesetzesvorbehalt auf bürgerbelastende Verwaltungshandeln beschränkt.

Dementsprechend wird sie der Vorbehalt für die Leistungsverwaltung eingschränkt.

Auch für Sondersatusverhältnisse gilt der Vorbehalt eingeschränkt.

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