§ 3 StGB

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Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege (Straftaten von Deutschen und Ausländern, welche nicht ausgeliefert werden können)
Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege (Straftaten von Deutschen und Ausländern, welche nicht ausgeliefert werden können)
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Revision as of 15:08, 20 January 2007

Geltung für Inlandstaten

Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.


Gebietsgrundsatz

§ 4 StGB Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen

Flaggen-, Ubiquitätsgrundsatz

§ 5 StGB Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter

Schutzprinzip

§ 6 StGB Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter

Weltrechtsprinzip

§ 7 StGB Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen

Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege (Straftaten von Deutschen und Ausländern, welche nicht ausgeliefert werden können)

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