§ 433 BGB

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Dies ist eine Anspruchsgrundlage. Sie enthält vier Pflichten. Die essentialia negotii: Preis, Sache und Partner. Diese müssen bestimmbar, nicht bestimmt sein.
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Current revision as of 14:40, 20 January 2007

Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.


Dies ist eine Anspruchsgrundlage. Sie enthält vier Pflichten. Die essentialia negotii: Preis, Sache und Partner. Diese müssen bestimmbar, nicht bestimmt sein.

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