Kausalität

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'''hypothetische Kausalität'''
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'''zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität'''
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'''zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität''' ( Abgrenzung zur ankünpfenden Kausalität: die zuvorkommende Kausalität schließt einen Zusammenhang der Ursachen aus.)
Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet.
Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet.

Revision as of 16:12, 1 December 2006

Definition: Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. (conditio sine qua non, Bedingungstheorie/Äquivalenztheorie)

alternative Kausalität

kummulative Kausalität (auch Gremienentscheidungen)

hypothetische Kausalität

zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität ( Abgrenzung zur ankünpfenden Kausalität: die zuvorkommende Kausalität schließt einen Zusammenhang der Ursachen aus.)

Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet.

pdw 38, Notizen aus Kühl

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