Sanktionen
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'''Maßregeln der Besserung und Sicherung:''' Sicherheitsverwahrung, Unterbringung in der Psychatrie u.ä. Maßregeln([[§ 61 StGB]] ff) werden als Rechtsfolge von Straftaten Schuldunfähiger ([[§ 20 StGB]]) u.a. schuldunabhängig und spezialpräventiv verhängt. | '''Maßregeln der Besserung und Sicherung:''' Sicherheitsverwahrung, Unterbringung in der Psychatrie u.ä. Maßregeln([[§ 61 StGB]] ff) werden als Rechtsfolge von Straftaten Schuldunfähiger ([[§ 20 StGB]]) u.a. schuldunabhängig und spezialpräventiv verhängt. | ||
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Die Sanktionen anderer Rechtsgebiete gehören nicht zum Strafrecht, darunter Zwangs-/Beugungsmaßnahmen, Ordnungsmittel, Disziplinarmaßnahem, Vereins-/Betriebs-/Vertragsstrafe (Privatstrafen) und Ordnungswidrigkeiten. | Die Sanktionen anderer Rechtsgebiete gehören nicht zum Strafrecht, darunter Zwangs-/Beugungsmaßnahmen, Ordnungsmittel, Disziplinarmaßnahem, Vereins-/Betriebs-/Vertragsstrafe (Privatstrafen) und Ordnungswidrigkeiten. | ||
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Current revision as of 13:24, 1 December 2006
Hauptstrafen: Freiheitsstrafe(§ 38 StGB ff; § 56 StGB ff) und Geldstrafe(§ 40 StGB ff)
Nebenstrafen: Vermögensstrafe(§ 43a StGB) und Fahrverbot(§ 44 StGB) (Die Vermögenstrafe wurde 2002 durch das BVerfG mit Hinweis auf § 3 II GG als verfassungswidrig erklärt.)
Nebenfolgen: Amtsverlust, Stimmrechtsverlust, Wählbarkeitsverlust
Maßregeln der Besserung und Sicherung: Sicherheitsverwahrung, Unterbringung in der Psychatrie u.ä. Maßregeln(§ 61 StGB ff) werden als Rechtsfolge von Straftaten Schuldunfähiger (§ 20 StGB) u.a. schuldunabhängig und spezialpräventiv verhängt.
Die Sanktionen anderer Rechtsgebiete gehören nicht zum Strafrecht, darunter Zwangs-/Beugungsmaßnahmen, Ordnungsmittel, Disziplinarmaßnahem, Vereins-/Betriebs-/Vertragsstrafe (Privatstrafen) und Ordnungswidrigkeiten.