Europäisches Strafrecht
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Die Kompetenz der EU im Strafrecht ist eng begrenz, und erstreckt sich vor allem auf Straftaten gegen die Gemeinschaft. Auch sollen gemeinschaftsrechtliche Schutzgüter mit nationalen Rechtsgütern gleichgestellt werden. Zudem bewirkte der EuGH durch verschiedene Urteile, dass deutsches Strafrecht im Lichte europäischer Normen ausgelegt werden soll, sofern es Gesetzen nicht widerspricht. | Die Kompetenz der EU im Strafrecht ist eng begrenz, und erstreckt sich vor allem auf Straftaten gegen die Gemeinschaft. Auch sollen gemeinschaftsrechtliche Schutzgüter mit nationalen Rechtsgütern gleichgestellt werden. Zudem bewirkte der EuGH durch verschiedene Urteile, dass deutsches Strafrecht im Lichte europäischer Normen ausgelegt werden soll, sofern es Gesetzen nicht widerspricht. | ||
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+ | Der Europäische Haftbefehl (EUHB) stellt eine justizielle Entscheidung dar, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen ist und die Festnahme und Übergabe einer gesuchten Person durch jeden anderen EU-Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung und Besserung bezweckt. | ||
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Revision as of 11:37, 1 December 2006
Die Kompetenz der EU im Strafrecht ist eng begrenz, und erstreckt sich vor allem auf Straftaten gegen die Gemeinschaft. Auch sollen gemeinschaftsrechtliche Schutzgüter mit nationalen Rechtsgütern gleichgestellt werden. Zudem bewirkte der EuGH durch verschiedene Urteile, dass deutsches Strafrecht im Lichte europäischer Normen ausgelegt werden soll, sofern es Gesetzen nicht widerspricht.
Europäischer Haftbefehl: Der Europäische Haftbefehl (EUHB) stellt eine justizielle Entscheidung dar, die in einem EU-Mitgliedstaat ergangen ist und die Festnahme und Übergabe einer gesuchten Person durch jeden anderen EU-Mitgliedstaat zur Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung und Besserung bezweckt.