Kausalität
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Revision as of 14:51, 29 November 2006
Definition: Ursächlich im Sinne des Strafrechts ist jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. (conditio sine qua non)
alternative Kausalität
kummulative Kausalität (auch Gremienentscheidungen)
hypothetische Kausalität
zuvorkommende (überholende, abgebrochen) Kausalität
Nur die zuvorkommende Kausalität wird nicht als Kausalität gewertet.