Parteien
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'''Definition:''' Parteien sind Vereinigungen deren Zweck es ist, im Sinne bestimmter politischer Ziele an der Vertretung des Volkes im Parlament mitzuwirken. | '''Definition:''' Parteien sind Vereinigungen deren Zweck es ist, im Sinne bestimmter politischer Ziele an der Vertretung des Volkes im Parlament mitzuwirken. | ||
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Parteien sind eine Schittstelle zwischen Staat und Gesellschaft, da sie einerseits eine verfassungsrechtliche Institution sind und andernseits an der Meinungsbildung des Volkes mitwirken sollen. | Parteien sind eine Schittstelle zwischen Staat und Gesellschaft, da sie einerseits eine verfassungsrechtliche Institution sind und andernseits an der Meinungsbildung des Volkes mitwirken sollen. | ||
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Auch für Parteien gilt der Grundsatz der Freiheit und Gleichheit. Die Freiheit begründet beispielsweise das recht nicht von V-Männern unterwandert zu werden und bestimmte Ansprüche wie Wahlwerbespots, Stände und Plakate. Die Gleichheit verlangt, dass allen Parteien diese Freiheiten gleichermaßen gegeben sein müsen. Man kann also nicht einer Partei bespielsweise die Nutzung der Stadthalle gestattten und einer anderen nicht. | Auch für Parteien gilt der Grundsatz der Freiheit und Gleichheit. Die Freiheit begründet beispielsweise das recht nicht von V-Männern unterwandert zu werden und bestimmte Ansprüche wie Wahlwerbespots, Stände und Plakate. Die Gleichheit verlangt, dass allen Parteien diese Freiheiten gleichermaßen gegeben sein müsen. Man kann also nicht einer Partei bespielsweise die Nutzung der Stadthalle gestattten und einer anderen nicht. | ||
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[[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]] | [[category: Stichworte des Öffentlichen Rechts]] |
Revision as of 20:12, 1 November 2006
Definition: Parteien sind Vereinigungen deren Zweck es ist, im Sinne bestimmter politischer Ziele an der Vertretung des Volkes im Parlament mitzuwirken.
Parteien sind eine Schittstelle zwischen Staat und Gesellschaft, da sie einerseits eine verfassungsrechtliche Institution sind und andernseits an der Meinungsbildung des Volkes mitwirken sollen.
Auch für Parteien gilt der Grundsatz der Freiheit und Gleichheit. Die Freiheit begründet beispielsweise das recht nicht von V-Männern unterwandert zu werden und bestimmte Ansprüche wie Wahlwerbespots, Stände und Plakate. Die Gleichheit verlangt, dass allen Parteien diese Freiheiten gleichermaßen gegeben sein müsen. Man kann also nicht einer Partei bespielsweise die Nutzung der Stadthalle gestattten und einer anderen nicht.