Gerichtsbarkeit
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An höchster Stelle der Gerichtsbarkeit steht das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte (u.a. Dessau) | An höchster Stelle der Gerichtsbarkeit steht das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte (u.a. Dessau) | ||
- | Art. 95 GG sieht vor, dass es 5 Gerichtsbarkeiten gibt. | + | Art. 95 GG sieht vor, dass es 5 Gerichtsbarkeiten gibt. Sie sind im geminsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vertreten um die Einheitlichkeit des Rechts zu wahren. |
'''Ordentliche Gerichtsbarkeit''' | '''Ordentliche Gerichtsbarkeit''' |
Revision as of 12:36, 10 October 2006
An höchster Stelle der Gerichtsbarkeit steht das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte (u.a. Dessau)
Art. 95 GG sieht vor, dass es 5 Gerichtsbarkeiten gibt. Sie sind im geminsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vertreten um die Einheitlichkeit des Rechts zu wahren.
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Die Ordenliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in die Strafgerichtsbarkeit und in die Zivilgerichtsbarkeit. Unter dem Bundesgerichtshof (Karlsruhe) stehen das Bundespatengericht, das Oberlandesgericht, das Landgericht und das Amtsgericht.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Unter dem Bundersverwaltungsgericht (Leipzig) steht das Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtshof) und das Verwaltungsgericht.
Finanzgerichtsbarkeit
Unter dem Bundesfinanzhof (München) steht das Finanzgericht.
Arbeitsgerichtsbarkeit
Unter dem Bundesarbeitsgericht (Erfurt) steht das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht.
Sozialgerichtsbarkeit
Unter dem Bundessozialgericht (Kassel) steht das Landessozialgericht und das Sozialgericht.