Verfahren und Verfolgung

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Sanktionen

Hauptstrafen: Freiheitsstrafe(§ 38 StGB ff; § 56 StGB ff) und Geldstrafe(§ 40 StGB ff)

Nebenstrafen: Vermögensstrafe(§ 43a StGB) und Fahrverbot(§ 44 StGB) (Die Vermögenstrafe wurde 2002 durch das BVerfG mit Hinweis auf § 3 II GG als verfassungswidrig erklärt.)

Nebenfolgen: Amtsverlust, Stimmrechtsverlust, Wählbarkeitsverlust

Maßregeln der Besserung und Sicherung: Sicherheitsverwahrung, Unterbringung in der Psychatrie u.ä. Maßregeln(§ 61 StGB ff) werden als Rechtsfolge von Straftaten Schuldunfähiger (§ 20 StGB) u.a. schuldunabhängig und spezialpräventiv verhängt.

Die Sanktionen anderer Rechtsgebiete gehören nicht zum Strafrecht, darunter Zwangs-/Beugungsmaßnahmen, Ordnungsmittel, Disziplinarmaßnahem, Vereins-/Betriebs-/Vertragsstrafe (Privatstrafen) und Ordnungswidrigkeiten.


Strafzweck

Die absoluten Straftheorien vertreten die Vergeltung ("Zahn um Zahn"; Hegel, Kant) und/oder die Sühne zum Zwecke der Versöhnung des Opfers und des Täters mit der Rechtsordnung.

Die relativen Straftheorien betonen Prävention und unterscheiden in die positive Generalprävention(Vertrauen), in die negative Generalprävention(Abeschreckung), in die positive Spezialprävention (Besserung) und in die negative Spezialprävention(Sicherung).

Die h. M. vertritt die Vereinigungstheorie. Diese wird auch im StGB vertreten wie § 46 StGB und § 47 StGB zeigt.


Verjährung (§ 78 StGB)

Verjährungsfrist

(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,

2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,

3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,

4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,

5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.


II: Seit 1965 schrittweise verlängert um Altnazis zu strafen.


Beweis

Als Beweise können gelten:

a) Augenschein

b) Zeugen

c) Sachverständige

d) Urkunde

e) Indizien

Grundsätzlich gilt für Richter die freiheit der Beweiswürdigung.


Untersuchungshaft

Die Polizei und u.U. der Bürger können tatverdächtige bis zu 48h in Untersuchungshaft nehmen. Es kann ein Richter nach der Dringichkeit des Tatverdachts und bei Wiederholungs-, Flucht- und Verdunklungsgefahr weiter U-Haft anordnen.


Verbrächensbekämpfung des Bundes

Islamistischer Terrorismus, politischer Extremismus und die äußere Sichherheit sind die Hauptfelder der Verbrechensbekämpfung des Bundes.

Generalbundesanwalt

Der Generalbundesanwalt (GBA/Karlsruhe) ist das Strafverfolgungsorgan des Bundes. Oft als „Bundesanwaltschaft“ bezeichnet, leitet der Generalbundesanwalt nicht eine Behörde, er ist vielmehr selbst Behörde und trägt die Amtsbezeichnung Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Ihm sind mehrere Bundesanwälte, Oberstaatsanwälte beim BGH und Staatsanwälte beim BGH zugeordnet, somit verfügt er über ca. 600 Mitarbeiter, wovon etwa 70 Juristen sind. Auch sind einige wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt, dies sind Staatsanwälte oder Richter aus den Ländern, die in der Regel für drei Jahre abgeordnet werden.

Bundesnachrichtendienst

Der Bundesnachrichtendienst (BND/Pullach; Berlin) ist neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst einer der drei deutschen Geheimdienste des Bundes. Er wird, wie auch die anderen beiden, vom Parlamentarischen Kontrollgremium überprüft. Der BND ist der Auslandsnachrichtendienst in Deutschland und damit zuständig für Beschaffung sicherheits- und außenpolitisch relevanter Informationen aus dem Ausland bzw. über das Ausland. Der BND ist eine dem Bundeskanzleramt angegliederte Dienststelle und beschäftigt rund 6.000 Mitarbeiter (Stand 2005). Innerhalb des Bundeskanzleramtes ist die Abteilung 6 für den BND zuständig, deren Leiter gleichzeitig Geheimdienstkoordinator ist. Der Jahresetat beträgt mehr als 430 Millionen Euro.

Bundesverfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV/Köln) ist der Inlandsnachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Überwachung verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird von einem Präsidenten geleitet. Im Jahr 2005 waren im BfV 2.448 Personen beschäftigt (2004: 2.429). Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt lag 2005 bei 137.972.423 Euro (2004: 141.047.434 Euro). Neben diesem Bundesamt, das hauptsächlich die Tätigkeit der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz koordiniert und auswertet, aber auch selbst tätig werden kann, existieren in den Bundesländern jeweils Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern, wie auch die Polizei, dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen.

Militärischer Abschirmdienst

Der Militärische Abschirmdienst (MAD/Köln), genauer: Amt für den militärischen Abschirmdienst, bis 1984 Amt für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw), ist der Nachrichtendienst der Bundeswehr, der dort die Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde wahrnimmt. Organisiert ist der MAD als Dienststelle des Bundesverteidigungsministeriums und beschäftigt gut 1.300 zivile und militärische Mitarbeiter. Er untersteht dem Inspekteur der Streitkräftebasis und ist Teil der Streitkräfte. 2005 betrug das Budget aus dem Bundeshaushalt knapp 74 Millionen Euro.

Bundeskriminalamt

Das Bundeskriminalamt (BKA/Wiesbaden) hat die Aufgabe, die nationale Verbrechensbekämpfung in enger Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern zu koordinieren und Ermittlungen in bestimmten schwerwiegenden Kriminalitätsfeldern mit Auslandsbezug durchzuführen. Darüber hinaus schützt das BKA die Verfassungsorgane des Bundes. Das BKA vertritt die Bundesrepublik Deutschland bei Interpol als nationales Zentralbüro (NZB).

Bundespolizei

Die Bundespolizei (BPOL/Koblenz) ist eine Sonderpolizei, (Art. 73 (1) Nr. 5 GG) die der Abteilung B im Bundesministerium des Innern untersteht. Im Sicherheitssystem des Bundes nimmt die BPOL umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei (BPolG), aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. im Aufenthaltsgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz geregelt sind. Sie trug bis zum 30. Juni 2005 die Bezeichnung Bundesgrenzschutz (BGS).

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