Aufwendungsersatz

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Definition: Eine Aufwendung ist ein freiwilliges Vermögensopfer, welches dem Interesse eines anderen dient.

Allgemeine Vorschriften zum Aufwendungsersatz sind geregelt in § 256 BGB und § 257 BGB.

Aufwendungsersatzansprüche können sich ergeben aus § 304 BGB, § 536a BGB II, § 670 BGB...

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